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WEG-Verwaltung
Unsere Leistungen im Bereich der WEG-Verwaltung richten sich in erster Linie nach dem Wohnungseigentumsgesetz, hier besondes nach den §§ 27 und 28.
Diese Leistungen werden ergänzt durch die Berücksichtigung der
- Bestimmungen der Teilungserklärung des Wohnungseigentumsobjektes.
- Beschlüsse und Vereinbarungen der Wohnungseigentümerversammlungen zur laufenden Verwaltung.
Allgemeine Leistungen
- Durchführung der Eigentümerversammlungen, einschliesslich Niederschrift und Realisierung der gefassten Beschlüsse.
- Erstellung und Überwachung der Einhaltung der Hausordnung.
Technische Leistungen
- Erstellung und laufende Aktualisierung mittel- und langfristiger Instandhaltungsplanung.
- Technische Kontrolle des Gemeinschaftseigentums durch regelmäßige Objektbegehungen .
- Empfehlung und nach Genehmigung durch die Eigentümer Durchführung von Auftragsvergaben für notwendige Instandhaltungsmaßnahmen .
- Veranlassung von Sofortmaßnahmen in dringenden Fällen zur Schadensbegrenzung
- Überwachung der Vertragsvereinbarungen mit den Dienstleistern der Wohnungseigentümergemeinschaft .
Kaufmännische Leistungen
- Erstellung des jährlichen Wirtschaftsplans zur Vorlage und zur Beschlussfassung durch die Wohnungseigentümerversammlung .
- Vorbereitung der Heizkostenabrechnung in Zusammenarbeit mit dem Serviceunternehmen .
- Erstellung der Jahresabrechnung über die Einnahmen und Ausgaben als Gesamt- und Einzelabrechnung je Wohnungs-, Sonder- oder Teileigentum .
- Treuhänderische Verwaltung der Gelder der Wohnungseigentümergemeinschaft
- Überwachung der im Wirtschaftsplan vereinbarten monatlichen Wohngeldzahlungen mit einem konsequenten Mahnwesen .
Bei der Abwicklung der kaufmännischen Geschäftsvorfälle bedienen wir uns einer neuen Software, die wir auch ständig auf dem neusten Stand halten.
Miet- und Hausverwaltung
Für den Bereich der Miet- und Hausverwaltung bestehen keine rechtlichen Vorgaben bezüglich des Umfangs der Verwaltungsaufgaben, deshalb können hier die Leistungen individuell vereinbart werden.
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