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  • WEG-Verwaltung
  • Hausverwaltung
  • Mietverwaltung

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WEG-Verwaltung

Unsere Leistungen im Bereich der WEG-Verwaltung richten sich in erster Linie nach dem Wohnungseigentumsgesetz, hier besondes nach den §§ 27 und 28.

Diese Leistungen werden ergänzt durch die Berücksichtigung der

  • Bestimmungen der Teilungserklärung des Wohnungseigentumsobjektes.
  • Beschlüsse und Vereinbarungen  der Wohnungseigentümerversammlungen zur laufenden Verwaltung.

Allgemeine Leistungen

  • Durchführung der Eigentümerversammlungen, einschliesslich Niederschrift und Realisierung der gefassten Beschlüsse.
  • Erstellung und Überwachung der Einhaltung der Hausordnung.

Technische Leistungen

  • Erstellung und laufende Aktualisierung mittel- und langfristiger Instandhaltungsplanung.
  • Technische Kontrolle des Gemeinschaftseigentums durch regelmäßige Objektbegehungen .
  • Empfehlung und nach Genehmigung durch die Eigentümer Durchführung von Auftragsvergaben für notwendige Instandhaltungsmaßnahmen .
  • Veranlassung von Sofortmaßnahmen in dringenden Fällen zur Schadensbegrenzung
  • Überwachung der Vertragsvereinbarungen mit den Dienstleistern der Wohnungseigentümergemeinschaft .

Kaufmännische Leistungen

  • Erstellung des jährlichen Wirtschaftsplans zur Vorlage und zur Beschlussfassung durch die Wohnungseigentümerversammlung .
  • Vorbereitung der Heizkostenabrechnung in Zusammenarbeit mit dem Serviceunternehmen .
  • Erstellung der Jahresabrechnung über die Einnahmen und Ausgaben als Gesamt- und Einzelabrechnung je Wohnungs-, Sonder- oder Teileigentum .
  • Treuhänderische Verwaltung der Gelder der Wohnungseigentümergemeinschaft
  • Überwachung der im Wirtschaftsplan vereinbarten monatlichen Wohngeldzahlungen mit einem konsequenten Mahnwesen .

Bei der Abwicklung der kaufmännischen Geschäftsvorfälle bedienen wir uns einer neuen Software, die wir auch ständig auf dem neusten Stand halten.

 

Miet- und Hausverwaltung

Für den Bereich der Miet- und Hausverwaltung bestehen keine rechtlichen Vorgaben bezüglich des Umfangs der Verwaltungsaufgaben, deshalb können hier die Leistungen individuell vereinbart werden.

 

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